Weicht ein Autofahrer bei Tempo 40 einem 20 Meter entfernten Reh aus und verursacht er hierbei einen Unfall, so ersetzt die Versicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht.
Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrer eigenen Angaben zufolge bei Dunkelheit mehrere Rehe gesehen, die in 20 Metern Entfernung vor ihm die schmale Fahrbahn überquerten. Beim Abbremsen und dem Versuch, auszuweichen, kam er von der regennassen Straße ab und prallte mit seinem Pkw gegen einen Brückenpfeiler.
Dem Kraftfahrer wrde grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, weil er bei Tempo 40 nicht in der Lage war, vor dem in 20 Metern Entfernung auftauchenden Rehwild sein Auto auf der Straße abzubremsen und anzuhalten, ohne dabei die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren.
„Der Anhalteweg bei einer solchen Geschwindigkeit ist nämlich kürzer als 20 Meter“, hieß es in der Begründung mit welcher die Klage auf Zahlung des Schadens abgewiesen wurde.
LG Itzehoe - Az: 2 O 76/98
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