Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.444 Anfragen

Wildschaden und der Vorschaden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Versicherungsfall kann, auch wenn die Schäden nur auf einem Verkehrsunfall beruhen können, ausnahmsweise dann verneint werden, wenn der Versicherungsnehmer einen Sachverhalt vorträgt, wonach sich der Unfall nicht in der behaupteten Weise ereignet haben kann.

Zum objektiven Tatbestand der Aufklärungsobliegenheit gehört auch die Kenntnis des Versicherungsnehmers von der aufklärungsbedürftigen Tatsache. Diese Kenntnis ist vom Versicherer zu beweisen.

Berichtigt der Versicherungsnehmer aus eigenem Antrieb vollständig und unmissverständlich unzutreffende Angaben ohne etwas zurückzuhalten, entfällt die Obliegenheitsverletzung.


OLG Köln, 28.06.2016 - Az: I-9 U 4/16

ECLI:DE:OLGK:2016:0628.9U4.16.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim