Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.596 Anfragen

Wildunfall auf der Autobahn

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war ein Fahrzeugführer auf der Autobahn mit einem Wildtier in der Nacht kollidiert.

Grundsätzlich muss der Fahrzeugführer in einem solchen Fall das Tier kenntlich machen und beseitigen, wenn das Tier infolge der Kollision auf der Fahrbahn zurückbleibt und eine Verkehrsgefährdung vorliegt um so vor der Gefährdung zu warnen. Denn es ist gemäß § 32 I StVO untersagt, Gegenstände auf eine Fahrbahn zu schaffen oder diese dort abzulegen, wenn dadurch eine Verkehrsgefährdung entsteht.

Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass es dem Fahrer möglich und zumutbar ist, das Wildtier von der Straße zu beseitigen.

Es ist bei Dunkelheit auf der Autobahn nicht zumutbar, das Wildtier auf der Autobahn zu suchen oder von der Straße zu schaffen.

Kollidiert nun ein Fahrzeug des nachfolgenden Verkehrs mit dem Tier, so trifft diesen Fahrer ein Mitverschulden von 30%.


LG Lübeck, 22.11.2013 - Az: 6 O 22/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant