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Nebeneinanderherfahren auf der Autobahn als Nötigung?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwingt ein Verkehrsteilnehmer einem anderen ein bestimmtes Fahrverhalten dadurch auf, dass er neben ihm auf der Überholfahrbahn herfährt, kann grundsätzlich Gewalt vorliegen.

Nötigung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB liegt jedoch (noch) nicht darin, dass ein überholender Kfz-Führer mit seinem Pkw auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h eine Strecke von 400 m neben dem Eingeholten herfährt und diesen so daran hindert, zum Überholen eines anderen Fahrzeugs auf die Überholspur zu wechseln.


OLG Hamm, 13.08.1991 - Az: 4 Ss 775/91


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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