Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 389.211 Anfragen

Tipps - Nötigung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!

Im Straßenverkehr gibt es viele Situationen, die den Tatbestand der Nötigung erfüllen können.

Nicht jedes ärgerliche Verhalten von Kraftfahrern ist indes gleich als Nötigung anzusehen.

Wann liegt eine Nötigung vor?

Eine Nötigung liegt i.d.R. dann vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer durch Gewalt oder Drohung (subjektiv) zu einem vom Betroffenen nicht gewünschten oder unangemessenen Verhalten gezwungen wird.

Geregelt wird der Tatbestand der Nötigung in § 240 StGB: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Auch der Versuch ist strafbar, die Tat ist als rechtswidrig zu erachten, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Im Verkehrsrecht ist der Übergang zwischen einer Ordnungswidrigkeit (zB. bei dichtem Auffahren) und einer Nötigung oft fließend. Teilweise genügt es hierzu, dass die Verhaltensweise lange genug und nachdrücklich erfolgte.

Hier kommt es daher in der Regel auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

Was droht bei einer Nötigung?

In der Regel muss mit einer Geldstrafe und Fahrverbot gerechnet werden, bei schweren Fällen auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar einer Freiheitsstrafe.

Letzte Änderung: 20.05.2025

Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.238 Bewertungen) - Bereits 389.211 Beratungsanfragen

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.

Verifizierter Mandant

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant