Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.777 Anfragen

Entziehung der Fahrerlaubnis und die vertauschten Punkte

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Entziehung der Fahrerlaubnis findet das Tattagprinzip Anwendung.

Wurde an beiden Tattagen die Grenze von 18 Punkten im Verkehrszentralregister überschritten, so ist das Vertauschen der Punkte für zwei unterschiedliche Taten unbeachtlich.

Es ist nach dem Tattagprinzip allein entscheidend, dass der Antragsteller im Verkehrszentralregister mindestens 18 Punkte erreicht hat, ohne dass es auf eine spätere Tilgung von Punkten - mag sie vor, mag sie nach dem Erlass der Entziehungsentscheidung stattfinden - ankommt.

Alle Entwicklungen, die nach dem Tag eintreten, an dem sich zulasten des Antragstellers 18 Punkte ergeben haben, sind ohne Belang.

Auch Punktetilgungen, die nach dem Erreichen des 18 Punkte Grenze aber vor einer auf § 4 III S.1 Nr.3 StVG gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis eingetreten sind, bleiben außer Betracht.


VGH Bayern, 11.09.2013 - Az: 11 CS 13.1480

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn