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MPU bei möglicher krankheitsbedingter Fahruntüchtigkeit

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Falle eines komplexen medizinischen Aufklärungsbedarfs (hier: nach Bewusstlosigkeit des Fahrerlaubnisinhabers, für die verschiedenartige Krankheitsursachen in Betracht kommen) gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine nach Wahrscheinlichkeit krankheitsbedingter Beeinträchtigungen der Fahreignung gestaffeltes Untersuchungsprogramm in der Gutachtensanordnung mit angemessener strukturierter Fristsetzung.

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VGH Baden-Württemberg, 02.12.2013 - Az: 10 S 1491/13

ECLI:DE:VGHBW:2013:1202.10S1491.13.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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