Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.529 Anfragen

Körperverletzung außerhalb des Jobs kostet Fahrgastbeförderungserlaubnis

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Wird ein Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung rechtskräftig wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung verurteilt, kann die Behörde die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen. Legt der Betroffene dieses nicht fristgerecht vor, darf auf seine Nichteignung geschlossen und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung entzogen werden - auch wenn die Tat keinen unmittelbaren Bezug zur Personenbeförderung aufwies.

Anforderungen an Inhaber einer Fahrgastbeförderungserlaubnis

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung setzt gemäß §§ 48 Abs. 4 Nr. 2a, 11 Abs. 1 Satz 4, 48 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 FeV voraus, dass der Inhaber die Gewähr dafür bietet, der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht zu werden. Diese erhöhten Anforderungen ergeben sich daraus, dass Fahrgäste dem Fahrer während der Beförderung regelmäßig allein und ohne Ausweichmöglichkeit ausgesetzt sind. Häufig handelt es sich zudem um besonders hilfsbedürftige Personen wie ältere oder kranke Menschen, die auf ein besonnenes und zuverlässiges Verhalten des Fahrers angewiesen sind.

Ob diese Gewähr besteht, ist im Wege einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Betroffenen anhand sämtlicher bekannter und verwertbarer Straftaten sowie sonstiger Vorkommnisse zu beurteilen, wobei auch Straftaten ohne unmittelbaren Verkehrsbezug relevant sein können. Entscheidend ist, ob die Verfehlung Charaktereigenschaften offenbart, die sich auch bei der gewerblichen Personenbeförderung zum Nachteil der Fahrgäste auswirken könnten. Ein unmittelbarer zeitlicher oder örtlicher Zusammenhang zwischen der Tat und der Ausübung der Fahrertätigkeit ist hierfür nicht erforderlich.

Wann bestehen Zweifel an der charakterlichen Eignung?

Begründen Tatsachen Zweifel an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung, finden nach § 48 Abs. 9 Satz 1 FeV die §§ 11 bis 14 FeV entsprechende Anwendung. Insbesondere kann nach § 48 Abs. 9 Satz 3 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet werden. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung begründet regelmäßig solche Zweifel, da sie Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Betroffene bereit war, die Rechte anderer Personen seinen eigenen Interessen unterzuordnen. Eine solche Tat gibt Anlass zu der Befürchtung, dass der Betroffene in Konfliktsituationen, wie sie im Berufsalltag eines Taxifahrers häufig auftreten, nicht situationsangemessen zu reagieren vermag, sondern zu aggressivem Verhalten neigt.

Bei der Beurteilung ist unerheblich, ob sich der Vorfall im privaten Bereich zugetragen hat und ob der Betroffene sich durch den Geschädigten provoziert gefühlt hat. Die Forderung nach besonnenem und gelassenem Verhalten dient dem Schutz der Fahrgäste vor aggressivem und unbeherrschtem Verhalten des Fahrers, unabhängig davon, von wem eine etwaige Provokation ausgeht. Eine Relativierung des Tatunrechts durch den Betroffenen ist nicht geeignet, bestehende Eignungszweifel auszuräumen, solange die Verurteilung rechtskräftig ist und die zugrunde liegenden tatrichterlichen Feststellungen nicht in Zweifel gezogen werden.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


VG Saarlouis, 23.12.2016 - Az: 5 L 2591/16

ECLI:DE:VGSL:2016:1223.5L2591.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

gute fachliche Beratung
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant