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Urteile - Personenbeförderung
Verkehrsrecht
Eine Personenbeförderung liegt sowohl bei der privaten Mitnahme von Dritten als auch bei der gewerblichen Beförderung von Passagieren vor. Bei der privaten Personenbeförderung gilt lediglich die Straßenverkehrsordnung, bei der gewerblichen Beförderung sind weitere Regeln zu beachten.
Die private Personenbeförderung ohne Personenbeförderungsschein ist für maximal 8 Personen zulässig, wobei natürlich alle Personen einen Sitzplatz mit Gurt benötigen. Der Personentransport auf Ladeflächen und im Anhänger ist in fast allen Fällen verboten.
Gewerblicher Personentransport umfasst u.a. Taxis, Mietwagen mit einem gewerbsmäßigen Fahrer, Busse des Fern- und Linienverkehrs und Krankenwagen. Die Fahrer benötigen für die Personenbeförderung eine besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein).
Der Personenbeförderungsschein gilt für fünf Jahre und kann auf Antrag um denselben Zeitraum verlängert werden.
Wer gewerbsmäßig Personen befördert, benötigt eine Konzession für die Personenbeförderung. Zu den Voraussetzungen für die Zulassung zum Straßenpersonenverkehrsunternehmer gehören persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und der Nachweis der fachlichen Eignung.
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