Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.859 Anfragen

MPU nicht verweigern!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wurde durch Aussagen von Familienangehörigen belegt, daß ein als Taxifahrer tätiger Familienvater in hohen Maße Alkohol konsumiert und weigert sich dieser ein angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, so ist die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Folge des Erlöschens der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung rechtmäßig, da aus der Weigerung die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden kann.

Ein solches Eignungsgutachten ist nach § 13 Nr. 2 Buchst. a) 2. Alt FeV beizubringen, wenn Tatsachen die Annahme des Alkoholmissbrauchs - d. h. des Unvermögens zur zuverlässigen Trennung eines die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsums und des Führens von Kraftfahrzeugen (vgl. Nr. 8.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) - begründen.

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats erfasst die Vorschrift entsprechend ihrer Auffangfunktion nicht nur ein alkoholkonsumbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr, sondern gestattet auch die Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten.

In diesen Fällen besteht Anlass zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung dann, wenn deutliche Indizien für eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des Betroffenen vorliegen und außerdem weitere tatsächliche Umstände festzustellen sind, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen.


OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - Az: 12 ME 416/06

ECLI:DE:OVGNI:2007:0129.12ME416.06.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut