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Fahrtenbuchauflage bei unterlassener Zeugenvernehmung?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde u.a. die Anhörung des Fahrzeughalters seitens der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht veranlasst, so sind die Voraussetzungen des § 31a StVZO für die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs nicht erfüllt. Es fehlt an der tatbestandlichen Voraussetzung, dass die „Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war“. Es kann in diesem Fall nicht angenommen werden, dass die Feststellung des Fahrzeugführers bis hin zum Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht möglich war.


VGH Hessen, 10.04.2014 - Az: 2 B 390/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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