Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.133 Anfragen

Mischkonsum von Alkohol und Cannabis - Drogenabstinenz ist nachzuweisen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach einem Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ist der Nachweis einer einjährigen Drogenabstinenz geboten, Nr.9.2.2 i.V.m. der Anlage zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Im vorliegenden Fall waren jedoch den Ausführungen aus dem MPU-Gutachten während eines Abstinenzkontrollprogramms vom 25.10.2013 bis zum 23.04.2014 insgesamt 4 Urinuntersuchungen des Antragstellers auf Betäubungsmittel, Betäubungsmittelabbauprodukte und gängige Ersatzstoffen ohne Befund untersucht worden. Die damit anzunehmende Drogenabstinenz von einem halben Jahr reicht aber nicht aus.


OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2014 - Az: 16 B 1028/14

Dr. Jens-Peter VoßAlexandra KlimatosMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz