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Verdunkelnde Folien am Fahrzeug - Fuhrparkverantwortlicher haftet nicht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Fuhrparkverantwortliche ist nicht ordnungswidrigkeitenrechtlich zu belangen, wenn der Fahrzeugführer bei Übernahme eines neu im Fuhrpark sich befindenden Fahrzeugs vor der ersten Fahrt Veränderungen am Fahrzeugzustand vornimmt, von denen die Fuhrparkverantwortliche nichts weiß und der zu beanstandende Zustand von der Polizei bei der ersten Fahrt ohne zwischenzeitlichen Aufenthalt im Betrieb festgestellt wird.

Vorliegend hatte der Fahrzeugführer die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsgemäßen Zustand, nämlich durch nicht zugelassene verdunkelnde Folien an den Fahrzeugscheiben, wesentlich beeinträchtigt.


AG Lüdinghausen, 13.10.2014 - Az: 19 OWi 89 Js 1478/14-137/14

ECLI:DE:AGLH:2014:1013.19OWI89JS1478.14.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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