Grundsätzlich ist auch die Durchführung einer nicht standardisierten Geschwindigkeitsmessung mittels Provida-Nachfahrsystem auf einem Motorrad zulässig.
Es bestehen gegen den nachfolgenden Ablauf der Geschwindigkeitsmessung keine Einwände:
Die Polizei wertet im Nachhinein die gefertigten Videos aus und bestimmt anhand einer dann im Rahmen der Auswertung festgelegten Messstrecke eine gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit. Anhand des Wegstreckenzählers, der in das Video eingespielt wird, wurde als Messstrecke im zu entscheidenden Fall eine Strecke zwischen 59888 m und 59982 m festgelegt. Die Messstrecke war also 94 m lang. Hiervon wurde seitens der Polizei eine Toleranz von 4 m abgezogen. Die für die Geschwindigkeitsmessung dann notwendige Zeit hat das Gericht anhand der Videobilder ermittelt.
Es bestehen gegen den nachfolgenden Ablauf der Geschwindigkeitsmessung keine Einwände:
Die Polizei wertet im Nachhinein die gefertigten Videos aus und bestimmt anhand einer dann im Rahmen der Auswertung festgelegten Messstrecke eine gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit. Anhand des Wegstreckenzählers, der in das Video eingespielt wird, wurde als Messstrecke im zu entscheidenden Fall eine Strecke zwischen 59888 m und 59982 m festgelegt. Die Messstrecke war also 94 m lang. Hiervon wurde seitens der Polizei eine Toleranz von 4 m abgezogen. Die für die Geschwindigkeitsmessung dann notwendige Zeit hat das Gericht anhand der Videobilder ermittelt.
AG Lüdinghausen, 20.04.2015 - Az: 19 OWi - 89 Js 1431/14 - 139/14
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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