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Geschwindigkeitsmessung mit Provida-Nachfahrsystem

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich ist auch die Durchführung einer nicht standardisierten Geschwindigkeitsmessung mittels Provida-Nachfahrsystem auf einem Motorrad zulässig.

Es bestehen gegen den nachfolgenden Ablauf der Geschwindigkeitsmessung keine Einwände:

Die Polizei wertet im Nachhinein die gefertigten Videos aus und bestimmt anhand einer dann im Rahmen der Auswertung festgelegten Messstrecke eine gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit. Anhand des Wegstreckenzählers, der in das Video eingespielt wird, wurde als Messstrecke im zu entscheidenden Fall eine Strecke zwischen 59888 m und 59982 m festgelegt. Die Messstrecke war also 94 m lang. Hiervon wurde seitens der Polizei eine Toleranz von 4 m abgezogen. Die für die Geschwindigkeitsmessung dann notwendige Zeit hat das Gericht anhand der Videobilder ermittelt.


AG Lüdinghausen, 20.04.2015 - Az: 19 OWi - 89 Js 1431/14 - 139/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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