Bei Geschwindingkeitsmessungen mit dem System eso ES 3.0 bedarf es keiner Dokumentation einer durch zwei Punkte definierten Fotolinie. Eine Markierung reicht.
Die mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Nachtzeit einhergehenden Unbequemlichkeiten sind typische Folgen eines Fahrverbotes, die von dem Betroffenen hinzunehmen sind und nicht zu einem Absehen vom Regelfahrverbot führen.
Die mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Nachtzeit einhergehenden Unbequemlichkeiten sind typische Folgen eines Fahrverbotes, die von dem Betroffenen hinzunehmen sind und nicht zu einem Absehen vom Regelfahrverbot führen.
AG Lüdinghausen, 05.03.2012 - Az: 19 OWi 12/12, 19 OWi - 89 Js 102/12 - 12/12
ECLI:DE:AGLH:2012:0305.19OWI89JS102.12.1.00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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