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Messungen mit dem System ESO ES 3.0: Markierung reicht!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Geschwindingkeitsmessungen mit dem System eso ES 3.0 bedarf es keiner Dokumentation einer durch zwei Punkte definierten Fotolinie. Eine Markierung reicht.

Die mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Nachtzeit einhergehenden Unbequemlichkeiten sind typische Folgen eines Fahrverbotes, die von dem Betroffenen hinzunehmen sind und nicht zu einem Absehen vom Regelfahrverbot führen.


AG Lüdinghausen, 05.03.2012 - Az: 19 OWi 12/12, 19 OWi - 89 Js 102/12 - 12/12

ECLI:DE:AGLH:2012:0305.19OWI89JS102.12.1.00


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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