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Messungen mit dem System ESO ES 3.0: Markierung reicht!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Geschwindingkeitsmessungen mit dem System eso ES 3.0 bedarf es keiner Dokumentation einer durch zwei Punkte definierten Fotolinie. Eine Markierung reicht.

Die mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Nachtzeit einhergehenden Unbequemlichkeiten sind typische Folgen eines Fahrverbotes, die von dem Betroffenen hinzunehmen sind und nicht zu einem Absehen vom Regelfahrverbot führen.


AG Lüdinghausen, 05.03.2012 - Az: 19 OWi 12/12, 19 OWi - 89 Js 102/12 - 12/12

ECLI:DE:AGLH:2012:0305.19OWI89JS102.12.1.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz