Eigenbedarfskündigung trotz fehlender Eintragung im Grundbuch als Eigentümer?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wird eine Eigenbedarfskündigung vom Erwerber der Immobilie vor seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch ausgesprochen, so ist die Kündigung unwirksam, weil der Kündigende (noch) nicht Mietvertragspartei ist.
Der Erwerber ist in diesem Fall zum Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigung nicht gemäß § 566 I BGB als Erwerber der Immobilie kraft Gesetzes in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenen Rechte und Pflichten eingetreten.
Nach § 566 I BGB tritt der Erwerber einer Immobilie nur in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte ein. Mithin ist erforderlich, dass der Erwerber auch Eigentümer der Immobilie geworden ist.
Ist Erwerber zum Zeitpunkt der Kündigung jedoch nicht Eigentümer, da er noch nicht im Grundbuch eingetragen war, so steht ihm das (Gestaltungs-)Recht der Kündigung noch nicht zu.
AG Lüdinghausen, 23.09.2011 - Az: 12 C 86/11
ECLI:DE:AGLH:2011:0923.12C86.11.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...