Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.267 Anfragen

Keine Gnade für Vielfahrer: Auch Berufstätige müssen bei acht Punkten in Flensburg den Führerschein abgeben

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn sich acht oder mehr Punkte nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergeben. Die Fahrerlaubnis ist dann zwingend zu entziehen. Punkte ergeben sich mit der Begehung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sofern diese rechtskräftig geahndet wird (§ 4 Abs. 2 Satz 3 StVG). Die Entziehung setzt voraus, dass der Fahrerlaubnisinhaber zuvor das Stufensystem des § 4 Abs. 5 StVG ordnungsgemäß durchlaufen hat, er also bei Erreichen von vier oder fünf Punkten ermahnt und bei Erreichen von sechs oder sieben Punkten verwarnt wurde (§ 4 Abs. 6 StVG).

Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung stellt die zwingende Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von acht Punkten keinen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dar. Bei diesem Punktestand geht der Gesetzgeber davon aus, dass Kraftfahrer eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, und knüpft daran eine Ungeeignetheitsvermutung, die grundsätzlich nicht widerlegt werden kann. Das abgestufte und transparente System mit Ermahnung und Verwarnung, mit Hilfestellungen durch Fahreignungsseminare mit und ohne Punktabzug, mit der Ankündigung der Entziehung bei Erreichen von acht Punkten sowie mit den Tilgungsregelungen rechtfertigt die Annahme, dass Personen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen sind, die acht oder mehr Punkte erreicht haben.

Es kommt weder darauf an, ob der Betroffene Unfälle im Straßenverkehr verursacht hat, noch bedarf es eines Nachweises, dass die Verstöße zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hätten. Abgesehen von der praktischen Schwierigkeit einer Ermittlung der Umstände des Einzelfalls kommt in den zahlreichen Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften jedenfalls ein Gefahrenpotential zum Ausdruck, das einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die Entziehung der Fahrerlaubnis bietet.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern