Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.745 Anfragen

Fahrzeugdiebstahl - was nun?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wurde der Wagen gestohlen, so muss zunächst die Polizei informiert und der Diebstahl zur Anzeige gebracht werden. Dies sollte sofort geschehen, nachdem Sie den Diebstahl bemerkt haben. Danach sollte der Diebstahl der Kaskoversicherung gemeldet werden, dieser können Sie sodann gleich das Aktenzeichen nennen, unter dem die Polizei Ihre Anzeige führt.

Wurde der Wagen mit den Originalschlüsseln entwendet, so wird die Versicherung in jedem Fall prüfen, ob fahrlässiges Verhalten vorliegt oder der Diebstahl gar nur vorgetäuscht wurde. Geben Sie die tatsächliche Anzahl der Originalschlüssel an, wenn Ihre Versicherung danach fragen sollte - andernfalls kann dieses Verhalten bereits den Versicherungsschutz kosten (OLG Oldenburg, 28.10.1998 - Az: 2 U 175/98).

Sollten die Schlüssel im Auto stecken gelassen worden sein (LG Itzehoe, 26.08.2003 - Az: 1 S 157/03), so entfällt der Versicherungsschutz ebenso wie bei anderen leichtsinnigen Verhaltensweisen. Der Autopreis muß korrekt angegeben werden, eine Falschangabe kann auch hier zur Leistungsfreistellung der Versicherung führen (OLG Koblenz, 05.05.2003 - Az: 10 U 1032/02), gleiches gilt für die Angabe der Kilometerleistung - im Zweifel macht man besser keine Angaben.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich
Stand: 02.07.2018 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.745 Beratungsanfragen

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg