Die Versicherung muß nicht zahlen, wenn ein Wagen gestohlen wurde und der Kraftfahrer den Schlüssel im Zündschloß vergaß. Auch Zeitdruck ist kein Entschuldigungsgrund.
LG Itzehoe, 26.08.2003 - Az: 1 S 157/03
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


