Schlüssel im Auto vergessen – Versicherung zahlt nicht bei Diebstahl
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Versicherung muß nicht zahlen, wenn ein Wagen gestohlen wurde und der Kraftfahrer den Schlüssel im Zündschloß vergaß. Auch Zeitdruck ist kein Entschuldigungsgrund.
LG Itzehoe, 26.08.2003 - Az: 1 S 157/03
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