Für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge als unschädliches Vermögen
Sozialrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine private Rentenversicherung als ein für die Altersvorsorge bestimmter Versicherungsvertrag im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II.
Im Gegensatz zu § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 Hs. 1 SGB II stellt § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Hs. 1 SGB II nicht darauf ab, dass die Vermögensgegenstände als für die Altersvorsorge bestimmt „bezeichnet“ werden, sondern verlangt (nur), dass die infrage kommenden Versicherungsverträge „für die Altersvorsorge bestimmt“ sind. Es kommt daher allein auf die Zweckbestimmung an. Ein Verwertungsausschluss nach § 168 Abs. 3 VVG kann ebenso wenig verlangt werden wie eine staatliche Förderung.
Entscheidend für die Feststellung einer Zweckbestimmung nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Hs. 1 SGB II ist der Versorgungszweck. Die Versicherung muss der Versorgung im Alter dienen, also der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Dieser Versorgungszweck kann sich aus der vereinbarten Laufzeit ergeben; er liegt vor, wenn der Leistungsbeginn auf ein Alter festgelegt ist, das typischerweise das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben markiert.
SG Landshut, 31.01.2025 - Az: S 11 AS 160/23
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG