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Urteile - Grundsicherung, Bürgergeld und Jobcenter (SGB II und XII)

Sozialrecht

Alles vom Arbeitslosengeld II über das Bürgergeld bis zum Jobcenter

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist im 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt.

Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der sogenannten kommunalen Träger und nimmt deren Aufgaben wahr. Es ist zuständig für das Arbeitslosengeld II und unterstützt die leistungsberechtigten Personen bei der Jobsuche.

Das Bürgergeld (ehem. Hartz IV) kann auch dann beantragt werden, wenn der Lebensunterhalt trotz Arbeit nicht bestritten werden kann („Aufstocker“).

Voraussetzung für Arbeitslosengeld II ist die Hilfebedürftigkeit des Antragstellers, wobei zuerst das eigene Vermögen einzusetzen ist. Hierbei sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Daneben gibt es noch einige Vermögensposten, die bei Leistungsempfängern explizit nicht berücksichtigt werden („Schonvermögen“) sowie einige Freibeträge.

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