Gibt ein Versicherungsnehmer den Kaufpreis seines Fahrzeuges vorsätzlich falsch an, so besteht kein Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahls. Die Versicherung wird durch das vertragswidrige Verhalten des Versicherungsnehmers leistungsfrei.
Der Entscheidung liegt der Fall eines Versicherungsnehmers zugrunde, der seinen Wagen als gestohlen gemeldet hatte. Hierbei gab er den Kaufpreis mit 11.500 EURO statt der
Der Entscheidung liegt der Fall eines Versicherungsnehmers zugrunde, der seinen Wagen als gestohlen gemeldet hatte. Hierbei gab er den Kaufpreis mit 11.500 EURO statt der
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