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Autopreis falsch angegeben - Diebstahlsversicherung zahlt nichts!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gibt ein Versicherungsnehmer den Kaufpreis seines Fahrzeuges vorsätzlich falsch an, so besteht kein Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahls. Die Versicherung wird durch das vertragswidrige Verhalten des Versicherungsnehmers leistungsfrei.

Der Entscheidung liegt der Fall eines Versicherungsnehmers zugrunde, der seinen Wagen als gestohlen gemeldet hatte. Hierbei gab er den Kaufpreis mit 11.500 EURO statt der

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OLG Koblenz, 05.05.2003 - Az: 10 U 1032/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Burkhardt, Weissach im Tal