AnwaltOnline - Verkehrsrecht Mai 2025
ISSN: 1619-7151
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Interessante Urteile
Wiederholte Trunkenheitsfahrten: Entziehung der Fahrerlaubnis nach negativem Fahreignungsgutachten
Nicht überzeugende Angaben und pauschale Behauptungen im Rahmen der medizinisch-psychologischen Begutachtung, welche die durch das vorangegangene Verhalten des Fahrerlaubnisinhabers begründeten erheblichen Zweifel an seiner Fahreignung nicht auszuräumen vermögen, dürfen nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit bzw. der Allgemeinheit gehen. ...
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Verschweigen eines unbekannten Fahrzeugmangels ist keine arglistige Täuschung!
Es liegt keine Täuschung darüber vor, dass das verkaufte Fahrzeug unfallfrei sei, wenn der Verkäufer im Kaufvertrag angegeben hat, dass ein reparierter Unfallschaden „lt. Vorbesitzer“ vorliegt und der Stoßfänger erneuert worden ist. In einem solchen Fall kann sich der Fahrzeugkäufer aufgrund dieser Angaben selbst kundig über den Umfang des Schadens machen. ...
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Nutzungsausfall ist nicht endlos zu zahlen!
Dem Unfallgeschädigten ist ab Erhalt des Schadensgutachtens ein Zeitraum von fünf Tagen zuzugestehen, ob das Fahrzeug repariert oder Ersatz beschafft werden solle. Hinzu kommt ein angemessener Zeitraum für die Wiederbeschaffung. Dieser richtet sich nach der objektiv erforderlichen Dauer für eine Ersatzbeschaffung. Dieser kann sich aus der ...
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Lückenhafte Feststellungen zu einem Abstandsverstoß im Straßenverkehr
Ist im Fall der Messung eines Abstandsverstoßes mit einem standardisierten Messverfahren (hier: VKS 3.0) in den Urteilsgründen kein Toleranzabzug mitgeteilt und lässt sich diesen auch nicht zweifelsfrei entnehmen, dass ein Toleranzabzug vorgenommen wurde, sind die Feststellungen unzureichend. Etwas anderes gilt nur im ...
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Weitere Urteile zum Verkehrsrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Das Thema des Monats
Führerschein auf Probe: Diese Regeln gelten für Führerscheinanfänger
Während der Probezeit gelten für Fahranfänger verschärfte Regeln für Verkehrsverstöße um für ein wachsameres und gewissenhafteres Fahrverhalten zu sorgen, Unfälle zu vermeiden und Verkehrssünden vorzubeugen.
Wer unterliegt der Probezeit?
Fahranfänger bekommen seit 1986 nach bestandener Prüfung ihren Führerschein auf Probe. Der Führerschein auf Probe ist ein vollwertiger Führerschein, der nach Ablauf der Probezeit automatisch als endgültig erteilt wird, sofern keine gravierenden Verstöße vorliegen.
Auf Probe erteilt werden die Fahrerlaubnisklassen A (Motorräder), B (Pkw), C (Lkw) und D (Bus). Für die Klassen L, AM sowie T (Kleinkrafträder bis 50 ccm, landwirtschaftliche Maschinen, Traktoren etc.) sowie bei nicht erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis gibt es dagegen keine Probezeit.
Wird nach oder während der Probezeit eine weitere andere Fahrerlaubnisklasse erworben, so muss keine erneute Probezeit durchlaufen werden.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis – also mit der Aushändigung des Führerscheindokumentes. Sofern ersatzweise eine befristete, nur in Deutschland geltende Prüfbescheinigung beim begleiteten Fahren ab 17 erteilt wird, beginnt die Probezeit mit deren Erteilung – und zwar auch dann, wenn bereits ein Führerschein für Mofas oder Mopeds gemacht wurde.
Verkehrsverstöße in der Probezeit können die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern, wenn wegen eines schwerwiegenden Verkehrsverstoßes innerhalb der Probezeit die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet worden ist.
Die Probezeit endet nach zwei Jahren mit Ablauf des Tages. Der Führerschein verfügt über einen Eintrag des Ablaufdatums.
Auch ausländische Führerscheine sind betroffen!
Die Regelungen des Führerscheins auf Probe gelten auch für ausländische Fahrerlaubnisse, wenn diese nicht älter als zwei Jahre sind. Bereits verstrichene Probezeiten aus EU-Ländern werden vollständig anerkannt, aus Drittstaaten meist nicht.
Wann ist ein Aufbauseminar erforderlich?
Wird während der Probezeit ein Verkehrsverstoß begangen, der Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar den Führerscheinentzug zur Folge hat, so ist ein Aufbauseminar (Nachschulung) erforderlich.
Sonderregel bei Alkohol am Steuer
In der Probezeit gilt eine verschärfte 0,0 Promillegrenze. Ein Verstoß wird mit Verlängerung der Probezeit und Anordnung eines besonderen Aufbauseminars geahndet.
Diese Grenze gilt übrigens für alle Fahrer unter 21 Jahren – unabhängig davon, ob die Probezeit noch läuft oder nicht.
Welche Konsequenzen haben Verkehrsverstöße?
Damit ein Verkehrsverstoß Auswirkung auf die Probezeit hat, muss die Tat innerhalb der Probezeit begangen worden sein. Auf den Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheides kommt es nicht an. ...
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