Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.299 Anfragen

Vermieter darf bürgende Eltern über Mietrückstände und Kündigung informieren!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Teilt ein Vermieter den Eltern eines Mieters mit, dass dieser wegen Mietrückständen fristlos gekündigt wurde, ist dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht hinzunehmen.

Besteht zwischen Vermieter und Vater des Mieters ein Bürgschaftsvertrag, liegt durch diese Mitteilung keine rechtswidrige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vor. Die Mitteilung ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn die Bürgschaft in der Höhe beschränkt war und der Mitarbeiter der Vermieterin aber auch die darüber hinausgehenden Verbindlichkeiten mitgeteilt hat.


AG Berlin-Wedding, 13.01.2017 - Az: 13 C 1001/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant