Grundsätzlich ist ein Tausch von Dateien im Internet über Tauschbörsen und die Verwendung entsprechender Tauschbörsensoftware legal. Dies gilt jedoch nur für Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt und/oder nicht Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers angeboten werden.
Für alle anderen Fälle droht eine Abmahnung aufgrund von Filesharing.
Hinsichtlich der in der Abmahnung geltend gemachten Zahlungsansprüche ist eine rechtliche Überprüfung sinnvoll. Diese sind oftmals überhöht.
In der Regel setzen abmahnende Kanzleien sehr kurze Fristen von nur ein oder zwei Wochen. Dies ist zulässig.
Es empfiehlt sich in fast jedem Fall die Prüfung der jeweiligen Abmahnung im Einzelfall durch einen versierten Rechtsanwalt. Es empfiehlt sich nicht, die Sache „auszusitzen“.
Letzte Änderung: 19.08.2025
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