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Tipps - Filesharing

Urheberrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Grundsätzlich ist ein Tausch von Dateien im Internet über Tauschbörsen und die Verwendung entsprechender Tauschbörsensoftware legal. Dies gilt jedoch nur für Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt und/oder nicht Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers angeboten werden.

Für alle anderen Fälle droht eine Abmahnung aufgrund von Filesharing.

Hinsichtlich der in der Abmahnung geltend gemachten Zahlungsansprüche ist eine rechtliche Überprüfung sinnvoll. Diese sind oftmals überhöht.

In der Regel setzen abmahnende Kanzleien sehr kurze Fristen von nur ein oder zwei Wochen. Dies ist zulässig.

Es empfiehlt sich in fast jedem Fall die Prüfung der jeweiligen Abmahnung im Einzelfall durch einen versierten Rechtsanwalt. Es empfiehlt sich nicht, die Sache „auszusitzen“.

Unterlassungserklärung

Das Unterschreiben einer vorgefertigten Unterlassungserklärung hat in der Regel eine vertragliche Bindung von 30 Jahren zur Folge. Zudem werden willkürlich hohe Strafen bei Vertragsverletzungen akzeptiert und oft versteckt sich in den Erklärungen ein Schuldanerkenntnis.

Ratsam ist es daher, eine modifizierte und eingeschränkte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, die individuell auf den jeweiligen Fall zugeschnitten ist und keine außergewöhnlichen Nachteile mit sich bringt.

Wird eine Unterlassungserklärung nicht fristgemäß abgegeben, kann der Abmahnende dessen Abgabe grundsätzlich durch eine sogenannte „Einstweilige Verfügung“ erzwingen.

Eltern haften für ihre Kinder?

Eltern können als Aufsichtspflichtige im Sinne des § 823 BGB für das Verhalten ihrer minderjährigen Kinder in Anspruch genommen werden.

Letzte Änderung: 25.10.2025

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Andreas Thiel, Waldbronn