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Abmahnung - ist bewiesen, dass der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist?
Urheberrecht
Nein, es ist nicht bewiesen, dass der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist.
Es besteht lediglich die tatsächliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung begangen hat.
Aber auch dann, wenn der Anschlussinhaber beweisen kann, dass er die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat, haftet er dennoch als sog. „Störer“ für Rechtsverletzungen die durch Dritte erfolgten. Denn bereits durch das Zurverfügungstellen des Internetanschlusses an Dritte hat der Anschlussinhaber einen mitursächlichen Beitrag zur Urheberrechtsverletzung geleistet. Hier obliegt es dem Anschlussinhaber, die ihn entlastenden Umstände zu beweisen.
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