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Abmahnung wegen Verwendung fremder Bilder bei eBay-Angeboten

Urheberrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Das Internet hat den Handel in den letzten Jahren drastisch verändert, und Online-Marktplätze wie eBay haben einen erheblichen Einfluss auf den weltweiten Handel. Millionen von Verkäufern bieten ihre Produkte auf dieser Plattform an, um eine breite Käuferschaft zu erreichen. Allerdings gehen mit dieser neuen Art des Handels auch einige rechtliche Fallstricke einher - so auch die Verwendung fremder Bilder in eBay-Angeboten.

Urheberrecht und die Verwendung fremder Bilder

Das Urheberrecht schützt die geistigen Eigentumsrechte von Künstlern, Fotografen, Designern und anderen kreativen Schöpfern. Dies schließt auch Bilder, Fotos, Produktabbildungen und Zeichnungen ein. Die Verwendung solcher urheberrechtlich geschützter Materialien ohne die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers oder des Rechteinhabers stellt in der Regel einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

Wer fremde Bilder, Fotos, Produktabbildungen und Zeichnungen ohne Erlaubnis verwendet, begeht eine Straftat. Das Urheberrechtsgesetz (Urheberrechtsgesetz - UrhG) enthält klare Bestimmungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Zustimmung des Urhebers. Unter anderem ist dies in § 106 UrhG geregelt, der die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke unter Strafe stellt.

Abmahnungen als Reaktion auf Urheberrechtsverstöße

Obwohl die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverstößen in der Praxis eher selten ist, verfolgen Rechteinhaber diese Verstöße aktiv und reagieren oft mit Abmahnungen. Abmahnungen sind rechtliche Schritte, bei denen der abgemahnte Verkäufer zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufgefordert wird. In dieser Erklärung verpflichtet sich der Verkäufer, das abgemahnte Verhalten in Zukunft zu unterlassen, andernfalls drohen Strafzahlungen.

Gleichzeitig werden in Abmahnungen oft Schadensersatzansprüche geltend gemacht, die mit hohen Rechtsanwaltskosten verbunden sein können. Dies bedeutet, dass der abgemahnte Verkäufer nicht nur die Unterlassungserklärung unterzeichnen muss, sondern auch hohe finanzielle Forderungen erfüllen soll. Diese Schadensersatzansprüche sollen die finanziellen Einbußen des Urhebers aufgrund des Urheberrechtsverstoßes ausgleichen.

Muss auf eine Abmahnung reagiert werden?

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung, auf Abmahnungen zu reagieren. Ein abgemahnter Verkäufer kann die Abmahnung ignorieren, ohne dass dies automatisch zu strafrechtlichen Konsequenzen führt. Allerdings ist Vorsicht geboten. Wenn ein abgemahnter Verkäufer nicht auf die Abmahnung reagiert und keine Unterlassungserklärung abgibt, kann der Rechteinhaber vor Gericht ziehen und rechtliche Schritte einleiten.

Dies kann zu kostenintensiven gerichtlichen Verfahren führen, bei denen der abgemahnte Verkäufer nicht nur die eigene Verteidigung finanzieren muss, sondern auch hohe Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten tragen muss, wenn das Gericht zugunsten des Rechteinhabers entscheidet. Daher empfiehlt es sich in den meisten Fällen, Abmahnungen sehr ernst zu nehmen und vor einer Entscheidung über das weitere Vorgehen rechtlichen Rat einzuholen.

Überprüfung von Abmahnungen ist sinnvoll

Abmahnungen können jedoch auch fehlerhaft sein oder überhöhte Forderungen enthalten. In solchen Fällen ist es ratsam, die Abmahnung rechtlich überprüfen zu lassen. Oft werden viel zu hohe Streitwerte, Gebühren und Schadensersatzforderungen geltend gemacht, die nicht gerechtfertigt sind. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen und die Kosten minimieren.

Auch rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind möglich. Einige Rechteinhaber missbrauchen das Abmahnverfahren, um unangemessene finanzielle Vorteile zu erzielen. In solchen Fällen kann es sich lohnen, sich rechtlich zu verteidigen.

Zivilrechtliche Konsequenzen für eBay-Verkäufer

Neben einem oft einhergehenden Ausschluss von der Handelsplattform eBay sind jedoch noch weitere zivilrechtliche Konsequenzen möglich. Ein häufig auftretendes Szenario ist die Verwendung von fremden Bildern in Produktangeboten, die nicht den tatsächlichen Zustand des Produkts widerspiegeln.

Hat der Verkäufer beispielsweise einen Artikel mit Gebrauchsspuren angeboten und ein fremdes Foto eingefügt, dass eine neuwertige Sache zeigt, kann der jeweilige Käufer u.a. Schadensersatzforderungen geltend machen.

Dies ist nicht nur teuer, es kann zudem auch zu negativen Bewertungen führen.

Ein bewusster Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material und eine genaue Darstellung der angebotenen Produkte können dazu beitragen, rechtliche Probleme zu vermeiden und das Vertrauen der Käufer zu erhalten.
Stand: 11.10.2023 (aktualisiert am: 25.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp
Fotos und Produktabbildungen unterliegen dem Urheberrecht. Die Verwendung ohne Zustimmung des Rechteinhabers stellt einen Verstoß dar, der nach § 106 UrhG sogar strafrechtliche Relevanz haben kann und meist zu kostenpflichtigen Abmahnungen führt.
Rechteinhaber fordern in der Regel die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz von Schadensersatzansprüchen und entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Eine gesetzliche Pflicht zur Reaktion besteht nicht. Wer jedoch nicht reagiert, riskiert ein gerichtliches Verfahren, das mit deutlich höheren Kosten und Schadensersatzforderungen verbunden sein kann.
Eine Prüfung ist ratsam, da Abmahnungen oft fehlerhaft sind, überhöhte Streitwerte enthalten oder rechtsmissbräuchlich eingesetzt werden können, um unangemessene finanzielle Vorteile zu erzielen.
Dr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter VoßHont Péter Hetényi

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