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Berufskrankheiten im Jahr 2021

Sozialrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle liegt mit 865.609 etwa fünf Prozent über dem Vorjahr, aber noch deutlich unter der Zeit vor der Pandemie (2019: 937.456). Entsprechend liegt auch die Unfallquote je 1.000 Versicherte für das Berichtsjahr 2021 mit 20,6 zwischen 2020 (19,4) und 2019 (21,9). Die tödlichen Arbeitsunfälle hingegen liegen mit 628 Todesfällen auf dem Niveau von 2019 (626). 2020 lag diese Zahl mit 508 deutlich darunter. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen im Jahr 2021 hervor, der nun als Unterrichtung (20/4975) durch die Bundesregierung vorliegt.

Das Berufskrankheitengeschehen ist demnach nach wie vor deutlich von der SARS-CoV-2-Pandemie geprägt. So haben sich die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nochmal verdoppelt und liegen mit 232.206 deutlich über 2020 (111.055) und über 2019 (84.853). Bezogen auf die Entwicklungen bei den Infektionskrankheiten (BK-Nr. 3101) in diesen drei Jahren, werde schnell deutlich, dass diese ursächlich für die Zuwächse sind (2021: 153.755; 2020: 33.595; 2019: 1.898), heißt es in der Unterrichtung weiter.

Zum Thema Erwerbsunfähigkeitsrenten stellt der Bericht fest: „Die Gesamtzahl der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit liegt mit 165.803 ebenfalls zwischen den Vorjahren, allerdings sind hier die Schwankungen im (längerfristig betrachtet) üblichen Bereich. Es wurden etwas mehr Frauen (86.417) als Männer (79.386) frühzeitig verrentet. Die häufigste Diagnosegruppe stellt bei beiden Geschlechtern Psychische und Verhaltensstörungen dar (42 Prozent), wobei sie bei Männern etwas mehr als ein Drittel (35 Prozent) ausmacht und bei Frauen fast die Hälfte (48 Prozent). Die durchschnittlichen Zugangsalter für Erwerbsminderungsrenten sind bei beiden Geschlechtern leicht gestiegen und liegen jetzt bei Männern bei 54,1 Jahren und bei Frauen bei 53,1 Jahren.“

Veröffentlicht: 21.12.2022

Quelle: heute im Bundestag

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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