Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.347 Anfragen

Reiserücktritt wegen Corona und die Auswirkungen von Ereignissen nach dem Rücktritt

Reiserecht Lesezeit: ca. 10 Minuten

Für die Feststellung, ob unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, ist nur die Situation zu berücksichtigen, die zu dem Zeitpunkt bestand, zu dem der Reisende vom Reisevertrag zurückgetreten ist. Nach dem Rücktritt eingetretene Ereignisse dürfen weder zum Wegfall noch zur Begründung eines solchen Rechts führen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger beansprucht die Rückzahlung einer Anzahlung für eine Pauschalreise.

Der Kläger buchte bei der Beklagten für sich und drei Mitreisende eine Reise „Genfer Seenzauber, Jetset & der König der Berge“, die vom 13. bis 17. September 2020 stattfinden und insgesamt 1.480 Euro kosten sollte. Der Kläger leistete eine Anzahlung in Höhe von 296 Euro.

Mit E-Mail vom 27. Juli 2020 erklärte der Kläger unter Bezugnahme auf die Corona-Pandemie den Rücktritt von der Reise. Mit E-Mail vom 10. September 2020 sagte die Beklagte die Reise ab. Dem Begehren des Klägers auf Rückzahlung der Anzahlung kam sie nicht nach.

Das Amtsgericht hat die Beklagte antragsgemäß zur Rückzahlung der Anzahlung nebst Zinsen verurteilt. Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt die Beklagte weiterhin die Abweisung der Klage. Der Kläger tritt dem Rechtsmittel entgegen.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz