Kommt es zu einem tätlichen Angriff mit Körperverletzungen in der Sauna eines
Hotels in der Türkei, weil der
Reisende diese nackt betreten hat, so haftet der
Reiseveranstalter hierfür nicht.
Es gehört sicherlich nicht zu den landesüblichen Gepflogenheiten in der Türkei, dass ein Saunabesucher, der die Sauna in einem Hotel ohne Badetuch oder Badehose betritt, körperlich angegriffen wird. Es liegt demnach ein Fehlverhalten Dritter vor, für das Reiseveranstalterin nicht einzutreten hat.