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Angriff in der Sauna: Reiseveranstalter haftet nicht!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es zu einem tätlichen Angriff mit Körperverletzungen in der Sauna eines Hotels in der Türkei, weil der Reisende diese nackt betreten hat, so haftet der Reiseveranstalter hierfür nicht.

Es gehört sicherlich nicht zu den landesüblichen Gepflogenheiten in der Türkei, dass ein Saunabesucher, der die Sauna in einem Hotel ohne Badetuch oder Badehose betritt, körperlich angegriffen wird. Es liegt demnach ein Fehlverhalten Dritter vor, für das Reiseveranstalterin nicht einzutreten hat.


AG Neuwied, 25.02.2004 - Az: 4 C 2152/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg