Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Online-Auktion: Vor Erreichen des Mindestpreises kommt kein Kaufvertrag zustande!

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wurde bei eBay ein Verkaufsgegenstand unter Festsetzung eines Mindestpreises eingestellt, so kommt bei einem vorzeitigen Auktionsabbruch dann kein Kaufvertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande, wenn der Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. Somit hat der vermeintliche Käufer auch keinen Herausgabeanspruch gegen den Anbieter.

Durch die Festlegung eines Mindestgebots, wird erkennbar, dass der Verkäufer vor Erreichen des Mindestgebots den Verkaufsgegenstand nicht verkaufen will. Unerheblich ist in einem solchen Fall, aus welchen konkreten Gründen die Auktion abgebrochen wurde.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Beklagte hat gegenüber dem Kläger keinen Anspruch aus dem streitgegenständlichen eBay-Angebot des Klägers. Es besteht weder ein Übergabeanspruch gem. § 433 Abs. 1 BGB noch ein Sekundäranspruch gem. §§ 280ff. BGB. Denn nach Ansicht des Gerichts ist zwischen den Parteien kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Unstreitig haben sich die Parteien im Zusammenhang mit der Registrierung bzw. Nutzung der Internetplattform eBay.de mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma eBay einverstanden erklärt. Auch wenn diese AGB nach Ansicht des Gerichts nicht unmittelbar im Rechtsverhältnis der Parteien gelten, so sind diese jedoch zur Auslegung des jeweiligen Willenserklärungen der Parteien gemäß §§ 133, 157 BGB heranzuziehen.

Es kann auch dahingestellt bleiben, aus welchen konkreten Gründen der Kläger die Auktion abgebrochen hat bzw. ob er diese abbrechen musste. Entscheidend ist, dass bei Beendigung der Auktion das vom Kläger festgelegte Mindestgebot nicht durch Angebot des Beklagten erreicht worden ist. dies ergibt sich bereits aus der vorgelegten Dokumentation des eBay-Angebots. Vor diesem Hintergrund kann der Beklagte somit die Erklärung des Klägers nicht so auffassen, dass er vor Erreichen des Mindestgebots das Motorrad verkaufen wollte. Infolgedessen ist – auch bei vorzeitiger Beendigung der sog. Internetauktion – kein Kaufvertrag zwischen den Parteien im Sinne des § 433 BGB zustande gekommen.


AG Neuwied, 08.07.2013 - Az: 42 C 430/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.

Thomas Heinrichs, Bräunlingen

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki