Der Verkäufer gibt ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Käufer nimmt mit seinem Gebot das Angebot verbindlich an.
Jedes Gebot stellt eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung des Bietenden dar, mit dem dieser ein Angebot zum
Abschluss eines Vertrags abgibt. Das Gebot erlischt mit der Abgabe eines Übergebotes.
Der Höchstbietende kann in der Regel nicht mehr vom Kauf zurücktreten. Aber gibt es auch Ausnahmen?
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