Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.032 Anfragen
Bei Hurrikangefahr muß der Veranstalter informieren!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Reiseveranstalter ist bei einem drohenden Hurrikan dazu verpflichtet, Reisende über die Lage vor Ort sowie die Durchführbarkeit der Reise zu informieren. Andernfalls verstößt er gegen seine Informationspflichten, was u.U. zu einem Schadensersatzanspruch führen kann.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...