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Bei Hurrikangefahr muß der Veranstalter informieren!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Reiseveranstalter ist bei einem drohenden Hurrikan dazu verpflichtet, Reisende über die Lage vor Ort sowie die Durchführbarkeit der Reise zu informieren. Andernfalls verstößt er gegen seine Informationspflichten, was u.U. zu einem Schadensersatzanspruch führen kann.
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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG