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Bei Hurrikangefahr muß der Veranstalter informieren!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Reiseveranstalter ist bei einem drohenden Hurrikan dazu verpflichtet, Reisende über die Lage vor Ort sowie die Durchführbarkeit der Reise zu informieren. Andernfalls verstößt er gegen seine Informationspflichten, was u.U. zu einem Schadensersatzanspruch führen kann.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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