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Bei Hurrikangefahr muß der Veranstalter informieren!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Reiseveranstalter ist bei einem drohenden Hurrikan dazu verpflichtet, Reisende über die Lage vor Ort sowie die Durchführbarkeit der Reise zu informieren. Andernfalls verstößt er gegen seine Informationspflichten, was u.U. zu einem Schadensersatzanspruch führen kann.

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AG Neuwied, 31.03.2006 - Az: 4 C 27/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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