Fällt ein Flug einer Pauschalreise aus, so muß der Reisende sich zunächst mit dem Veranstalter abstimmen. Es kann nicht einfach ein anderer Flug gebucht werden, ohne sich abzustimmen - auf diesen Kosten kann der Reisende sitzen bleiben.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
AG Neuwied - Az: 4 C 700/04
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


