Wird ein Gebrauchtwagen erworben, der mehr als zehn Jahre alt ist und eine Laufleistung von ca. 200.000 km aufweist, so muss bei einem Schaden am Automatikgetriebe von natürlichem Verschleiß ausgegangen werden und auch stets mit einem solchen Schaden gerechnet werden. Kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche bestehen hier nicht.
AG Neuwied, 19.01.2011 - Az: 41 C 1586/09
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