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Bei fast 200.000 km Laufleistung ist mit Schaden des Automatikgetriebes zu rechnen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Gebrauchtwagen erworben, der mehr als zehn Jahre alt ist und eine Laufleistung von ca. 200.000 km aufweist, so muss bei einem Schaden am Automatikgetriebe von natürlichem Verschleiß ausgegangen werden und auch stets mit einem solchen Schaden gerechnet werden. Kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche bestehen hier nicht.


AG Neuwied, 19.01.2011 - Az: 41 C 1586/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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RJanson, Rodenbach