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Bei fast 200.000 km Laufleistung ist mit Schaden des Automatikgetriebes zu rechnen!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird ein Gebrauchtwagen erworben, der mehr als zehn Jahre alt ist und eine Laufleistung von ca. 200.000 km aufweist, so muss bei einem Schaden am Automatikgetriebe von natürlichem Verschleiß ausgegangen werden und auch stets mit einem solchen Schaden gerechnet werden. Kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche bestehen hier nicht.
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Erik, Oranienburg
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
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