Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.593 Anfragen

Abflugverspätung: Jede Stunde zählt, wenn der Ursprungsflug gestrichen wurde!

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Verlegt der Reiseveranstalter den Abflugort und die Anflugszeit, so ist eine Minderung von 5 % des Tagesreisepreises je verlorener Urlaubsstunde unter Anwendung der „Frankfurter Tabelle“ gerechtfertigt, wobei der Minderungsbetrag nicht nur über eine Zeitspanne von vier Stunden hinaus, sondern für die gesamte Dauer der Verzögerung zu gewähren ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Reiseleistung der Beklagten war gemäß § 651 c Abs. 1 BGB fehlerhaft.

Die Beklagte hat sowohl den Abflugort von Paderborn nach Münster als auch die Abflugzeit von 12:20 auf 18:40 Uhr verlegt.

Der Kläger musste zunächst mit dem Bus von Paderborn nach Münster fahren, obwohl dies so nicht vereinbart war. Zudem kam es zu einer Zwischenlandung in Hannover, obwohl die Beklagte dieses ebenfalls nicht in ihrem Reisekatalog ankündigte.

Der Kläger kam nicht, wie aufgrund der ursprünglichen Vereinbarung zu erwarten war, gegen 16:30 Uhr, sondern erst um 00:10 Uhr am Urlaubsort an.

Dem Kläger und seiner Ehefrau sind damit 8,5 Stunden seines geplanten Urlaubsaufenthalts auf Mallorca verloren gegangen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Kleve, 22.01.1999 - Az: 3 C 564/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant