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Frankfurter Tabelle: 4. Transport
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Mangel | Minderung | Bemerkung |
1. Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus | 5% | des anteiligen Tagesreisepreises für jede weitere Stunde |
2. Ausstattungsmängel | | |
a) Niedrige Klasse | 10-15% | |
b) Erhebliche Abweichung vom normalen Standard | 5-10% | |
3. Service | | |
a) Verpflegung | 5% | |
b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung | 5% | |
4. Auswechslung des Transportmittels | anteiliger Preis | |
5. Fehlender Transfer vom Flugplatz oder Bahnhof zum Hotel | Kosten des Ersatztransportmittels | |
Hinweis: Die Frankfurter Tabelle ist eine von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main entwickelte Hilfe für die Berechnung von
Reisepreisminderungen.
Die Tabelle besitzt
keine Gesetzeskraft und wird
nicht von allen Gerichten verwendet. Die Minderungsquoten sind nur Richtsätze und ausschließlich als Orientierungshilfe zu verstehen.
Reisende sollten sich grundsätzlich
anwaltlich beraten lassen, um eine Minderung gegenüber dem Reiseveranstalter effektiv durchzusetzen.
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