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Frankfurter Tabelle: 4. Transport

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

MangelMinderungBemerkung
1. Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus5%des anteiligen Tagesreisepreises für jede weitere Stunde
2. Ausstattungsmängel  
a) Niedrige Klasse10-15% 
b) Erhebliche Abweichung vom normalen Standard5-10% 
3. Service  
a) Verpflegung5% 
b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung5% 
4. Auswechslung des Transportmittelsanteiliger Preis 
5. Fehlender Transfer vom Flugplatz oder Bahnhof zum HotelKosten des Ersatztransportmittels 
Hinweis: Die Frankfurter Tabelle ist eine von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main entwickelte Hilfe für die Berechnung von Reisepreisminderungen.

Die Tabelle besitzt keine Gesetzeskraft und wird nicht von allen Gerichten verwendet. Die Minderungsquoten sind nur Richtsätze und ausschließlich als Orientierungshilfe zu verstehen.

Reisende sollten sich grundsätzlich anwaltlich beraten lassen, um eine Minderung gegenüber dem Reiseveranstalter effektiv durchzusetzen.
Stand: 19.02.2019 (aktualisiert am: 21.11.2025)
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Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
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