Flugpauschalreise: Ab 5 Stunden Verspätung kann gemindert werden!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verspätet sich der Hinflug bei einer Flugpauschalreise um 25 Stunden, so liegt ein Reisemangel vor. Der Reisende kann den anteiligen Tagesreisepreis ab der fünften Stunde um 5% für jede weitere Stunde mindern.