Verspätet sich der Hinflug bei einer Flugpauschalreise um 25 Stunden, so liegt ein Reisemangel vor. Der Reisende kann den anteiligen Tagesreisepreis ab der fünften Stunde um 5% für jede weitere Stunde mindern.
Das Gericht folgt bei dieser Berechnung der Frankfurter Tabelle.
Das Gericht folgt bei dieser Berechnung der Frankfurter Tabelle.
AG Ludwigsburg, 27.05.1999 - Az: 8 C 1068/99
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