Verspätet sich der Hinflug bei einer Flugpauschalreise um 25 Stunden, so liegt ein Reisemangel vor. Der Reisende kann den anteiligen Tagesreisepreis ab der fünften Stunde um 5% für jede weitere Stunde mindern.
Das Gericht folgt bei dieser Berechnung der Frankfurter Tabelle.
Das Gericht folgt bei dieser Berechnung der Frankfurter Tabelle.
AG Ludwigsburg, 27.05.1999 - Az: 8 C 1068/99
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


