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Flugpauschalreise: Ab 5 Stunden Verspätung kann gemindert werden!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verspätet sich der Hinflug bei einer Flugpauschalreise um 25 Stunden, so liegt ein Reisemangel vor. Der Reisende kann den anteiligen Tagesreisepreis ab der fünften Stunde um 5% für jede weitere Stunde mindern.

Das Gericht folgt bei dieser Berechnung der Frankfurter Tabelle.


AG Ludwigsburg, 27.05.1999 - Az: 8 C 1068/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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