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Flugpauschalreise: Ab 5 Stunden Verspätung kann gemindert werden!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verspätet sich der Hinflug bei einer
Flugpauschalreise um 25 Stunden, so liegt ein
Reisemangel vor. Der Reisende kann den anteiligen Tagesreisepreis ab der fünften Stunde um 5% für jede weitere Stunde
mindern.
Das Gericht folgt bei dieser Berechnung der
Frankfurter Tabelle.
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Olaf Sieradzki