Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.219 Anfragen

Insolvenz einer Fluggesellschaft und der Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung

Reiserecht Lesezeit: ca. 17 Minuten

Fluggäste, die über eine bestätigte Buchung verfügen, denen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fluggesellschaft aber kein durchsetzbarer Beförderungsanspruch mehr zusteht, reisen nicht kostenlos.

Werden im Zuge der vom Insolvenzverwalter vorgenommenen Erfüllung einer Insolvenzforderung andere Rechte oder Rechtsgüter des Insolvenzgläubigers verletzt oder geschädigt, sind die hieraus folgenden Ansprüche Masseverbindlichkeiten.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Am 15. Juni 2019 buchte der Kläger für sich und für eine weitere Person Flüge von Frankfurt am Main nach Samara und von Samara nach Frankfurt am Main für den 22. Dezember 2019 und für den 30. Dezember 2019. Er bezahlte den Flugpreis. Am 1. Dezember 2019 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beklagten eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet. Die Beklagte setzte den Flugbetrieb fort. Die vom Kläger gebuchten Flüge fanden statt. Der Rückflug kam jedoch erst mit einer Verspätung von mehr als vier Stunden ans Ziel. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beklagten wurde mit Beschluss vom 26. November 2020 aufgehoben, nachdem ein Insolvenzplan zustande gekommen war.

Der Kläger verlangt aus eigenem Recht sowie aus abgetretenem Recht der weiteren Person Ausgleichszahlungen von je 600 € nebst Zinsen. Das Amtsgericht hat die Klage nur in Höhe der Planquote nebst Zinsen für begründet gehalten.

Auf die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung von insgesamt 1.200 € nebst Zinsen verurteilt.

Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision will die Beklagte die Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils erreichen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Revision bleibt ohne Erfolg.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


BGH, 09.03.2023 - Az: IX ZR 91/22

ECLI:DE:BGH:2023:090323UIXZR91.22.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant