Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.154 Anfragen

Haftung des Reiseveranstalters wegen Rutschgefahr auf einer Swimmingpoolumrandung

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Sicherheitsmangel liegt nicht allein schon deshalb vor, weil sich an das Schwimmbecken des Hotels nicht unmittelbar ein Fliesenbelag, sondern ein ca. 1-2 Meter breiter mit hellblauer Farbe versehener Betonstreifen anschließt.

Die Beschreibung eines Bodenbelages als „glatt“ und „rutschig“ kann auch dann zutreffend sein, wenn der Bodenbelag den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Im sogenannten Nassbereich, zu dem auf jeden Fall auch der unmittelbar an das Schwimmbecken angrenzende Bereich gehört, ist immer mit Nässe und einer hierdurch bedingten (Rest-) Glätte und Rutschigkeit des Bodenbelages zu rechnen. Dies gilt selbst dann, wenn der Bodenbelag die nach den technischen Regeln erforderliche bzw. übliche Rutschfestigkeit aufweist.

Wenn ein Reisender in Kenntnis dieser konkreten Gefahrenlage ohne besondere Vorkehrungen, etwa durch die Benutzung von Badeschuhen, die Betonumrandung des Pools betreten hat, nimmt er die Gefahr bewusst in Kauf. Dies rechtfertigt einen Mitverschuldensanteil von 100 %.


OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - Az: 18 U 203/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz