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Hotel nicht fertig: Minderung des Reisepreises gerechtfertigt

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall war das gebuchte Hotel bei Reiseantritt noch nicht fertiggestellt, sodass die Reisenden - ein Ehepaar und ihr sechs Jahre altes Kind - anstatt der gebuchten zwei Zimmer lediglich ein Doppelzimmer erhielten.

Tagsüber herrschte zudem ständiger Baulärm. Pools, Sauna, Hallenbad, Fitneßraum sowie Sportanlagen waren nicht nutzbar.

Die Reise war insoweit mangelhaft. Die Mängel berechtigten vorliegend zu einer Minderung in Höhe von 60 % des Reisepreises.


LG Bonn, 14.01.1998 - Az: 5 S 161/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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