Im zu entscheidenden Fall war das gebuchte Hotel bei Reiseantritt noch
nicht fertiggestellt, sodass die Reisenden - ein Ehepaar und ihr sechs Jahre altes Kind - anstatt der gebuchten zwei Zimmer lediglich ein Doppelzimmer erhielten.
Tagsüber herrschte zudem ständiger Baulärm. Pools, Sauna, Hallenbad, Fitneßraum sowie Sportanlagen waren nicht nutzbar.
Die Reise war insoweit
mangelhaft. Die Mängel berechtigten vorliegend zu einer
Minderung in Höhe von 60 % des Reisepreises.