Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.842 Anfragen

Hotel nicht fertig: Minderung des Reisepreises gerechtfertigt

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall war das gebuchte Hotel bei Reiseantritt noch nicht fertiggestellt, sodass die Reisenden - ein Ehepaar und ihr sechs Jahre altes Kind - anstatt der gebuchten zwei Zimmer lediglich ein Doppelzimmer erhielten.

Tagsüber herrschte zudem ständiger Baulärm. Pools, Sauna, Hallenbad, Fitneßraum sowie Sportanlagen waren nicht nutzbar.

Die Reise war insoweit mangelhaft. Die Mängel berechtigten vorliegend zu einer Minderung in Höhe von 60 % des Reisepreises.


LG Bonn, 14.01.1998 - Az: 5 S 161/97

Martin BeckerPatrizia KleinTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant