Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.590 Anfragen

Rücktritt vom Pauschalreisevertrag - Keine Erstattung mit Gutscheinen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie durch den deutschen Gesetzgeber war nicht fehlerhaft. Denn mit der Formulierung der „Erstattung oder Rückzahlung“ in Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie ist nicht gemeint, dass auch eine Gutschrift oder ein Gutschein ausgegeben werden können soll.

Zwar kann eine Überforderungssituation eines Reiseveranstalters als Entschuldigungsgrund abstrakt in Betracht komm, so dass ein Verzug nicht zu vertreten ist, wenn beispielsweise aufgrund der cornabedingten Reisebeschränkungen und Verbote ein Vielzahl von Rückabwicklungen und Rückerstattungen vorzunehmen sind. Dies setzt allerdings voraus, dass der Reiseveranstalter eine solche Überforderungssituation substantiiert darlegt und beweist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Gemäß § 651 h Abs. 4 S. 2, Abs. 5 BGB verliert der Reiseveranstalter mit seinem Rücktritt den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, wobei die Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten ist. Insoweit ist gem. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB für die Rückerstattung des Reisepreises die Leistung nach dem Kalender bestimmt.

§§ 651 h Abs. 4 S. 2, 651 h Abs. 5 BGB sind nicht europarechtswidrig.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG München, 18.05.2021 - Az: 172 C 9887/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant