Wenn das geparkte Fahrzeug eines Halters oder Fahrers eigenständig wegrollt und dadurch ein anderes Fahrzeug beschädigt, begründet dies eine Haftung gemäß § 7 I StVG. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nur vorübergehend geparkt war und keine Zeugen oder direkte Beweise den Vorgang bestätigen. Maßgeblich ist allein, dass sich die Betriebsgefahr des Fahrzeuges verwirklicht hat.
Ein Ausschluss der Haftung nach § 7 II StVG wegen höherer Gewalt kommt nur in Betracht, wenn der Schaden durch außergewöhnliche, betriebsfremde Ereignisse verursacht wurde. Eine solche Konstellation liegt jedoch nicht vor, wenn der Unfall durch das unbeabsichtigte Lösen der Handbremse während der Abwesenheit des Fahrers verursacht wurde.
LG Lübeck, 02.11.2023 - Az: 14 S 113/22
ECLI:DE:LGLUEBE:2023:1102.14S113.22.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit.
Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...