Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.927 Anfragen

Dachlawinen zerbeulen Fahrzeug: Hauseigentümer haftet nicht

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Dachlawinen sind höhere Gewalt - zumindest in Frankfurt am Main. Deswegen bekam eine Autohalterin von ihrem Vermieter keinen Ersatz für die Schäden, die eine Dachlawine an ihrem geparken Wagen angerichtet hatte.

Die Frau wollte von dem Hauseigentümer rund 5.000 Mark (ca. 2.500 €) haben, weil Schnee- und Eismassen vom Dach des Gebäudes die Heckscheibe des Autos zertrümmert und die Karosserie zerbeult hatten.

Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers gegen Dachlawinen lassen sich zwar nicht generell bestimmen - jedenfalls ist der Hauseigentümer im zu entscheidenden Fall nicht verpflichtet gewesen, den Schnee vom Dach zu räumen oder ein Warnschild aufzustellen.


AG Frankfurt/Main - Az: 32 C 1289/97-84

Quelle: Focus Online


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant