Dachlawinen sind höhere Gewalt - zumindest in Frankfurt am Main. Deswegen bekam eine Autohalterin von ihrem Vermieter keinen Ersatz für die Schäden, die eine Dachlawine an ihrem geparken Wagen angerichtet hatte.
Die Frau wollte von dem Hauseigentümer rund 5.000 Mark (ca. 2.500 €) haben, weil Schnee- und Eismassen vom Dach des Gebäudes die Heckscheibe des Autos zertrümmert und die Karosserie zerbeult hatten.
Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers gegen Dachlawinen lassen sich zwar nicht generell bestimmen - jedenfalls ist der Hauseigentümer im zu entscheidenden Fall nicht verpflichtet gewesen, den Schnee vom Dach zu räumen oder ein Warnschild aufzustellen.