Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 402.865 Anfragen
Dachlawinen zerbeulen Fahrzeug: Hauseigentümer haftet nicht
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Dachlawinen sind höhere Gewalt - zumindest in Frankfurt am Main. Deswegen bekam eine Autohalterin von ihrem Vermieter keinen Ersatz für die Schäden, die eine Dachlawine an ihrem geparken Wagen angerichtet hatte.
Die Frau wollte von dem Hauseigentümer rund 5.000 Mark (ca. 2.500 €) haben, weil Schnee- und Eismassen vom Dach des Gebäudes die Heckscheibe des Autos zertrümmert und die Karosserie zerbeult hatten.
Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers gegen Dachlawinen lassen sich zwar nicht generell bestimmen - jedenfalls ist der Hauseigentümer im zu entscheidenden Fall nicht verpflichtet gewesen, den Schnee vom Dach zu räumen oder ein Warnschild aufzustellen.
AG Frankfurt/Main - Az: 32 C 1289/97-84
Quelle: Focus Online
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...