Art. 3 Abs. 3 Satz 1 VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) ist dahin auszulegen, dass die Voraussetzung der unmittelbaren oder mittelbaren Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit im Rahmen dieser Bestimmung sich nicht auf kostenlos reisende Fluggäste bezieht.
Ein Fluggast, der als Kleinkind kostenlos reist sowie weder über einen zugewiesenen Sitzplatz noch über eine Bordkarte verfügt und dessen Name auf Buchungen seiner Eltern nicht auftaucht, fällt ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung.
Ein Fluggast, der als Kleinkind kostenlos reist sowie weder über einen zugewiesenen Sitzplatz noch über eine Bordkarte verfügt und dessen Name auf Buchungen seiner Eltern nicht auftaucht, fällt ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung.
EuGH, 11.10.2021 - Az: C-686/20
ECLI:EU:C:2021:859
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