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Fluggastrechteverordnung gilt nicht für kostenlos fliegende Kleinkinder ohne Sitzplatz und Bordkarte

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Art. 3 Abs. 3 Satz 1 VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) ist dahin auszulegen, dass die Voraussetzung der unmittelbaren oder mittelbaren Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit im Rahmen dieser Bestimmung sich nicht auf kostenlos reisende Fluggäste bezieht.

Ein Fluggast, der als Kleinkind kostenlos reist sowie weder über einen zugewiesenen Sitzplatz noch über eine Bordkarte verfügt und dessen Name auf Buchungen seiner Eltern nicht auftaucht, fällt ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung.


EuGH, 11.10.2021 - Az: C-686/20

ECLI:EU:C:2021:859


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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