Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.440 Anfragen

EU-Ausgleichsleistungen bei Umbuchung eines Teilflugs gegen den Willen des Fluggasts?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Gerichtshof hat speziell zum Ausgleichsanspruch bei Flügen mit Anschlussflug entschieden, dass Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen ist, dass einem Fluggast, der sein Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit erreichte, eine Ausgleichszahlung zusteht (vgl. in diesem Sinne EuGH, 26.02.2013 - Az: C-11/11).

Im vorliegenden Fall stand fest, dass die Klägerin des Ausgangsverfahrens nach ihrer Beförderung im Luftverkehr ihr Endziel ohne Verspätung gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit erreichte. Daher kann ihr kein Ausgleichsanspruch auf der Grundlage von Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 zustehen.

Zwar soll mit der Verordnung Nr. 261/2004, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 1 und 2 ergibt, Ärgernissen und großen Unannehmlichkeiten für die Fluggäste bei einer Beförderung im Luftverkehr abgeholfen werden, und verursacht die Umbuchung eines Teilflugs der Beförderung für den betroffenen Fluggast eine Unannehmlichkeit. Diese Unannehmlichkeit kann jedoch nicht als „groß“ im Sinne der Verordnung angesehen werden, wenn der Fluggast sein Endziel zur planmäßigen Ankunftszeit erreicht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant