Im vorliegenden Fall machte der Betroffene geltend, jährlich 72 Stunden Laub, Bucheckern und Äste von seinem Grundstück beseitigen zu müssen, die von Buchen eines Nachbargrundstücks abfallen und wollte einen Entschädigungsanspruch geltend machen. Maßgeblich für einen solchen ist das Ausmaß,