Hotel direkt am Strand muss auch tatsächlich Meerzugang haben
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im zu entscheidenden Fall hatte der Reiseveranstalter im Katalog ein Hotel mit „direkt am Strand gelegen“ und „erste Strandlage“ beworben.
In einem solchen Fall darf der Reisende erwarten, dass in unmittelbarer Nähe des Hotels ein Meerzugang und eine Möglichkeit zum Schwimmen besteht. Andernfalls ist der Reisende zur Minderung des Reisepreises berechtigt.
Vorliegend lag der hoteleigene Strand in einem Naturschutzgebiet - schwimmen war dort aber nicht zulässig. Zum Schwimmen mussten ca. 800m zum Strand des Nachbarhotels zurückgelegt werden.
Das Gericht sah in diesem Umstand einen Reisemangel, da dem Reisenden durch die Katalogbeschreibung suggeriert worden sei, er könne direkt am Hotel im Meer schwimmen und hielt hier eine Minderungsquote von 10% für angemessen.
AG Hannover, 19.07.2019 - Az: 515 C 7331/19
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...